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Behandlung von Paletten nach ISPM 15

Im internationalen Warenverkehr bestimmen jede Menge Standards und Vorschriften den Austausch von Gütern. Eine davon ist die von der IPPC (International Plant Protection Convention) geschaffene Richtlinie ISPM 15, der Internationale Standard für Pflanzengesundheitliche Maßnahmen. Dieser regelt und vereinfacht nicht nur die Einfuhrbestimmungen von Holzverpackungen, sondern dient vor allem dem Schutz der heimischen Ökosysteme. Denn die verwendeten Naturrohstoffe können Schädlinge und Krankheiten enthalten, die sich unter Umständen schnell verbreiten und große Schäden anrichten.

Um das zu verhindern, verwenden wir nach dem IPPC-Standard ausschließlich entrindetes Holz für die Herstellung von Paletten und anderen Holzverpackungen. Darüber hinaus behandeln wir alle Ladungsträger und Packmittel, die in den internationalen Warenverkehr gelangen sollen, vor dem Versand mit Hitze und unterziehen sie auf Wunsch einer technischen Trocknung.

Hitzebehandlung nach ISPM 15

Bei der Hitzebehandlung nach ISPM 15 erwärmen wir das Palettenholz in unserer hauseigenen Trockenkammer für etwa vier bis acht Stunden, je nach Art und Beschaffenheit der Palette. Damit stellen wir sicher, dass das Holz für 60 Minuten (vorgeschrieben sind mindestens 30 Minuten) eine Kerntemperatur von 56 Grad Celsius erreicht. Durch die Erwärmung entfernen wir zum einen alle Schädlinge in den Paletten. Zum anderen sorgen wir mit der Hitzebehandlung für die Wetterfestigkeit der Ladungsträger. Somit lassen sich die Transportunterlagen problemlos im Freien lagern und in offenen LKWs befördern, sofern die Luft zirkulieren kann.

Nachdem die Paletten unsere Trockenkammer verlassen haben, markieren wir sie mit einem gut lesbaren IPPC-Stempel, der die Ausfuhr aus der EU ermöglicht. Anschließend lagern wir die behandelten Transportunterlagen separat von den unbehandelten Paletten. Zudem erhalten unsere Kunden ein Zertifikat für jeden behandelten Ladungsträger. Darin dokumentieren wir grafisch den Temperaturverlauf in Form einer Hitzekurve. Das Zertifikat dient gleichzeitig als Nachweis für das Pflanzenschutzamt, welches jede unserer Behandlungen dokumentiert und kontrolliert.

Technische Trocknung

Die technische Trocknung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, um den IPPC-Standard zu erfüllen. Dennoch empfehlen wir nach der Hitzebehandlung eine zusätzliche Trocknungsphase, wenn die Paletten in sensiblen Bereichen zum Einsatz kommen sollen. Denn die relativ kurze Erwärmung auf 56 Grad Celsius entfernt zwar alle Schädlinge, entzieht den Ladungsträgern jedoch nicht die Feuchtigkeit. Somit lässt sich im Nachhinein eine Schimmelbildung nicht ausschließen, insbesondere wenn die Paletten in geschlossenen Räumen ohne Luftzufuhr gelagert werden.

Durch die Holztrocknung, im Englischen als „Kiln Drying“ bezeichnet, entziehen wir den Transportunterlagen das eingelagerte Wasser, bis der Feuchtigkeitsgehalt unter 20 % sinkt. Der Vorgang ist recht aufwändig und dauert mindestens 20 Stunden. Doch die technische Trocknung verhindert nahezu vollständig eine mögliche Schimmelbildung. Vorausgesetzt, die Paletten werden danach luftdurchlässig gelagert. Nach Abschluss der Trocknung erhalten die Ladungsträger keinen zusätzlichen Stempel. Allerdings kennzeichnen wir alle KD-Paletten in den Angebots- und Lieferunterlagen mit dem Zusatz „KD“.

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